Brokercourtagen – das Problem ist nicht das Entschädigungsmodell!

« zur Übersicht

Erneut befasst sich die Politik und entsprechend auch die Medien mit dem Thema Brokercourtagen. Branchenkenner wissen – das Problem ist nicht das Entschädigungsmodell, sondern a) die nach wie vor mangelnde Transparenz und Offenlegung der Courtagen und b) die Tatsache, dass die Arbeitnehmer die Courtagen über ihre Beiträge mitfinanzieren, bei der Mandatierung der Broker in der Regel aber nicht mitreden können. D.h. der Broker vertritt in erster Linie die Interessen des Arbeitgebers und nicht im gleichen Umfang die Interessen der Arbeitnehmer.

ABER: Broker haben eine wichtige Funktion im Markt. Ohne die unabhängigen Broker wäre das Prämienniveau im Schweizer Versicherungsmarkt viel höher und  die verschiedenen Anbieter würden wieder ihren eigenen Aussendienst aufbauen (und ein solcher arbeitet auch nicht gratis). Die Firmen würden wieder Besuch von den verschiedenen Aussendienstvertretern erhalten und müssten sich selber um das «beste» Angebot bemühen. Dazu sind die meisten Firmen, speziell die vielen kleinen Unternehmen in der Schweiz nicht in der Lage.

Weiter weiss der Branchenkundige, dass in allen grösseren Unternehmen die Leistungsabrechnung von Brokern bereits heute nach Stundenaufwand erfolgt. Für kleine Betriebe würde eine Umstellung auf das Honorarmodell bedeuten, dass im Bedarfsfall hohe Aufwände entstehen können, welche viele Kleinunternehmen nicht tragen wollen oder können. So würden diese dann nicht die Dienstleistungen eines Spezialisten in Anspruch nehmen … mit den entsprechend nachteiligen Folgen für sie und ihre Mitarbeiter. Schliesslich sind die Kosten für den Leistungsdienst einer Versicherung auch in die Versicherungsprämie eingerechnet und müssen nicht im Schadenfall nach Aufwand berappt werden. Das ist gerade Teil des Versicherungsgedanken.

Einfache Lösung

Die oben erwähnten Schwachpunkte im Bereich der Brokercourtagen heute könnte man rasch und einfach lösen:

  1. BVG-Brokermandate müssen als separate Mandatsverträge ausgefertigt werden. Pauschalmandate, welche alle Versicherungen eines Unternehmens abdecken werden verboten.
  2. BVG-Brokermandate müssen von den Arbeitnehmervertretern der Vorsorgekommission oder einer anderen, legitimierten Arbeitnehmervertretung mitunterzeichnet werden.
  3. Die Vorsorgeeinrichtungen werden gesetzlich verpflichtet, allfällig ausgerichtete Courtagen im Rahmen der jährlichen Berichterstattung an ihre Anschlüsse direkt (nicht via Broker), d.h. an die von den angeschlossenen Betrieben bezeichneten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zu schicken. Dies bedeutet im Zeitalter der Digitalisierung und der elektronischen Korrespondenz keinen nennenswerten Mehraufwand für die Kassen.

Am 21.05.2021 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) getagt und unter anderem das Thema Brokercourtagen behandelt. Die Kommission sieht keinen Handlungsbedarf bei den Entschädigungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften (Medienmitteilung unter folgendem Link https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-s-2021-05-21.aspx).

CONVITUS Sammelstiftung und Broker

Die CONVITUS Sammelstiftung und viele ihr angeschlossene Betriebe arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit Brokern zusammen. Die Zusammenarbeit basiert auf entsprechenden Mandatsverträgen, welche der CONVITUS angeschlossene Betriebe mit dem Broker ihrer Wahl abschliessen. In der Folge prüft die CONVITUS die entsprechenden Broker und stellt ebenfalls eine Zusammenarbeitsvereinbarung aus. Die Broker übernehmen im Rahmen dieser Zusammenarbeitsvereinbarungen eine Reihe von Aufgaben. Die Entschädigung wird zahlenmässig festgehalten und sowohl der Broker als auch die CONVITUS Sammelstiftung legen die jährlichen Entschädigungen der Broker offen. Zudem bietet die CONVITUS Sammelstiftung ihren Brokerpartnern jährliche Weiterbildungsmöglichkeiten an. Die CONVITUS Sammelstiftung begrüsst die Sichtweise der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S).

« zur Übersicht
Anmelden