Vorsorgereglement 2022

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Per 01.01.2022 gibt es mehrere Anpassungen im Vorsorgereglement der CONVITUS Sammelstiftung.
 

Die wichtigsten Anpassungen sind:

  • Änderung der anwartschaftlichen Leistungen (Tod des Altersrentners) Art. 18.6:
    neu ist eine Senkung der anwartschaftlichen Ehegattenrente möglich und die anwartschaftliche Lebenspartnerrente kann nun erhöht werden
     
  • Invalidenrente Art.19.2:
    Aufgrund der IV-Revision wurde der Artikel komplett überarbeitet. Die Weiterentwicklung der IV tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 beschlossen. Die Gesetzesrevision bringt insbesondere Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen. Bei den medizinischen Begutachtungen werden Massnahmen zur Qualitätssicherung und für mehr Transparenz eingeführt. Die Umsetzung dieser Revision bedingt umfangreiche Änderungen auf Verordnungsstufe, zu welchen eine Vernehmlassung stattgefunden hat. Der Bundesrat hat deren Ergebnisse zur Kenntnis genommen und einige Anpassungen an den Verordnungsregelungen vorgenommen. Für die berufliche Vorsorge ist die Einführung des stufenlosen Rentensystems von Bedeutung. Neu erhält der prozentgenaue IV-Grad einen höheren Stellenwert. Im Vorsorgereglement wird unterschieden zwischen Ansprüche vor und nach dem 1.1.2022.

Das aktuelle Vorsorgereglement finden Sie auf unserer CONVITUS Website unter Downloads und in Ihrer CONVITUS App.

Bei Fragen zum neuen Vorsorgereglement steht Ihnen die Geschäftsstelle der CONVITUS Sammelstiftung gerne und jederzeit zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

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